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Autologe Chondrozyten: Transplantation nur bei lokalen Knorpelverletzungen einsetzbar


Im Gegensatz zur Arthritis sind bei der Arthrose die Gelenke nicht entzündet, sondern abgenutzt. Der Knorpel verschleißt und zerfasert, bis letztendlich Knochen auf Knochen reiben. Da sich der geschädigte Knorpel im Gelenk nicht von alleine regenerieren kann, soll dieser Prozess zukünftig durch die Verpflanzung von körpereigenen (autologen) Knorpelzellen aufgehalten werden.

Die autologe Chondrozyten-Transplation (kurz: ACT) wird derzeit nur bei isolierten Defekten eingesetzt, da sich das transplantierte Gewebe bei Erkrankung des gesamten Gelenks, etwa einer Arthrose, zu schnell abnutzt und der Körper nicht zur eigenen Knorpelproduktion angeregt werden kann. Lokale arthrotische Knorpeldefekte konnten jedoch bereits erfolgreich behandelt und damit eine Endoprothese vermieden werden. Wann dies auch bei einer chronischen Arthrose möglich sein wird, hängt maßgeblich von den Erfolgen der verschiedenen Studien ab. Man muss aber von mehreren Jahren bis Jahrzehnten ausgehen.

 

Der operative Verlauf

Bei der ACT wird im Wesentlichen gesundes Knorpelgewebe entnommen, im Labor vermehrt und anschließend in den Defekt transplantiert.

Der erste Eingriff erfolgt im Rahmen einer Arthroskopie (Gelenkspiegelung) bei der Gewebeproben aus nicht belasteten Knorpelbereichen abgesaugt werden. In diesen Proben befinden sich nur sehr wenige Knorpelzellen. Diese werden im Labor isoliert und über etwa zwei Wochen kultiviert. Die vervielfältigten Knorpelzellen werden anschließend per Zellsuspension in Spritzen gefüllt und dem Patienten in einem zweiten, diesmal offenen Eingriff transplantiert. Um die Zellen platzieren zu können, wird zuvor aus dem Schienbeinbereich ein Knochenhautstück (Periost) entnommen, das in den Defekt eingenäht wird. Die kultivierten Knorpelzellen werden unter diese Knochenhaut gespritzt, wo sie neue Gelenkknorpel bilden sollen.

Eine Variante dieses Verfahrens stellt die Matrix assoziierte autologe Chondrozyten-Transplantation (kurz: MACT) dar. Auch hier werden dem Patienten gesunde Knorpelzellen entnommen. Bei dieser Methode werden die Zellen jedoch auf einem dreidimensionalen Gitter (Matrix), einem gelartigen Gewebevlies, gezüchtet. Dieses Vlies wird anschließend in den Defekt eingenäht und vom Körper innerhalb weniger Wochen abgebaut. Damit beginnt die Produktion neuer Knorpelmasse. Eine Deckelung mit Knochenhaut ist bei diesem Verfahren nicht notwendig, was die OP wesentlich erleichtert. Momentan wird daran gearbeitet auch den zweiten Eingriff arthroskopisch zu ermöglichen.

 

Ausschlusskriterien

Die ACT/MACT wird bei großen Knorpelverletzungen (mit einer Größe von zwei bis16 cm²) im Kniegelenk, nach Verletzungen und im Rahmen einer Osteochondrosis dissecans („Knorpelsterben“ oder „Gelenkmaus“) eingesetzt. Angewendet werden kann die Chondrozyten-Transplantation nur bei Patienten im Alter von 16 bis 50 Jahren mit intakten Menisken, intakten Knochenbändern und einer maximalen Beinachsenabweichung von fünf Grad. Ziel der Transplantation ist es, den Knorpel vollständig zu regenerieren, eine Vollbelastung schon nach drei Monaten zu ermöglichen und eine spätere Arthrose abzuwenden.